Gefahrstoffschrank-richtig genutzt
Korrekte Kennzeichnung für Sicherheitsschränke ohne technische Abluft
Bild 1 Gasflaschenschränke ohne technische Abluft dürfen nur für inerte Gase verwendet werden und müssen entsprechend gekennzeichnet sein.
Bild 2 Bei Gefahrstoffschränken ohne technische Abluft muß eine EX-Zone markiert oder wenigstens deutlich sichtbar ausgewiesen werden.
Elektrokabel wegstauen
Prüfpflicht von Gefahrstoffschränken und Sicherheitsschränke
Ist der Gefahrstoffschrank an Ihrer Arbeitsstätte noch auf dem aktuellen Stand der Technik ?
Es besteht eine Prüfpflicht für Gefahrstoffschränke gemäß TRbF 20 sowie durch die ArbStätt V §4 Abs. 3.
Fragen zur Nutzung von Gefahrstoffschränken ,jährlicher Wartung oder Prüfung von Gefahrstoffschränken ?
Wenden Sie sich an uns über unser Kontaktformular oder an mail@sdl-postel.de und wir nehmen kurzfristig Kontakt mit Ihnen auf, um die Details zu klären.
Kontakt
Sie können uns auch anrufen:
Telefon: +49 2206-911837