Jährliche Wartung/Prüfung Ihres Gefahrstoffschrank (Sicherheitsschrank)- Asecos, Denios oder Düperthal, Erbstößer, MSG, SAP, Priorit, Hiltra, Lacont, Köttermann, Schramm
Es besteht eine Prüfpflicht für Gefahrstoffschränke gemäß TRbF 20 sowie durch die ArbStätt V §4 Abs. 3. Anhang L der TRbF 20 regelt die Sicherheitsanforderungen an den Betrieb von Sicherheitsschränken zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten unterhalb anzeigebedürftiger Mengen in Arbeitsräumen gem. § 11 Abs. 2 der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF). Die ArbStättV § 4 regelt die besonderen Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten. Für Gefahrstoffschränke relevant ist hier der Absatz 3.
Wir führen diese Prüfungen durch und zwar für alle Gefahrstoffschränke, also Lösemittelschränke, Gasflaschensicherheitsschränke, Chemikalienschränke, Säure- und Laugenschränke sämtlicher Hersteller, z. B. SAP, MSG, Asecos, Düperthal, Erbstößer, Denios, Erbstößer, MSG, SAP, Priorit, Hiltra, Lacont, Köttermann, Schramm etc.
Wartung/Prüfung von Ihrem Gefahrstoffschrank (Sicherheitsschrank)
Für Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren gilt gemäß verschiedener Rechtsvorschriften (TRbF 20 Anhang L ; ArbStättV § 4 Abs. 3), dass sie regelmäßig, das heißt mindestens jährlich, gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden müssen.
Im Labor ist eine derartige Sicherheitseinrichtung zum Beispiel ein Gefahrstoffschrank / Lösemittelschrank zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten bzw. eine sogenannte Sicherheitszelle zur Lagerung von Druckgasflaschen.
Für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten ist der Gefahrstoffschrank / Lösemittelschrank die gemäß den Richtlinien für Laboratorien, GUV 16.17, unter Punkt 4.10.11 geforderte geschützte Stelle.
Damit aus dieser geschützten Stelle keine ungeschützte Stelle wird, ist es erforderlich, den Sicherheitsschrank einer regelmäßigen Prüfung zu unterziehen.
Wir führen diese Prüfungen durch und zwar herstellerunabhängig für alle Sicherheitsschränke, Gefahrstoffschränke, Lösemittelschränke, Chemikalienschränke, Gasflaschenschränke, Säure- und Laugenschränke usw.!
Jährliche Prüfung mit Brief und Siegel
Wie die Laborabzüge, so erhalten auch alle geprüften Sicherheitsschränke ein Prüfsiegel. So ist, schnell erkennbar, nach außen dokumentiert: „alles o.k.!“
Für “nicht betriebssicher” befundene Schränke werden unmittelbar als nicht betriebssicher gekennzeichnet und nach Rücksprache mit dem Nutzer evtl. stillgelegt, so dass hiervon keine Gefährdung mehr ausgehen kann!
Nach Abschluß der Prüfungen erhalten Sie eine aussagekräftige Protokollliste mit allen Informationen und den eventuell festgestellten Mängeln.
Bei Bedarf erstellen wir Ihnen kurzfristig ein Kostenangebot zur Durchführung der erforderlichen Reparaturen.
Die oftmals defekten Schmelzlotsicherungen werden auf Wunsch sofort von unserem Techniker ersetzt.
Vorschriften
Anhang L der TRbF
ArbStättV
Die jeweils komplette Vorschrift sowie weitere relevante Dokumente finden Sie in unserem Downloadbereich.
Kontakt
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Telefon: +49 2206-911837