Lagerschrank – falsch genutzt

Unzulässige Nutzung eines Chemikalienschrankes

Häufig werden Lagerschränke ohne jegliche Feuerwiderstandsklasse unzulässigerweise zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten missbraucht!

Nur Gefahrstoffschränke schützen brennbare Flüssigkeiten vor einem Feuer

Die auf den Bildern gezeigten einwandigen Chemikalienschränke oder einfache Lagerschränke tun dies in keiner Weise und sind dementsprechend auch zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten verboten!

Personen und Feuerwehr werden auf diese Weise in Gefahr gebracht, denn diese Stoffe wirken im Brandfalle wie Brandbeschleuniger.

Merkmale von zugelassenen Gefahrstoffschränken sind zuerst 1.) eine doppelwandige Bauweise mit Brandschutzmaterial in den Hohlräumen,  2.) selbstschließende Türen oder Laden, 3.) Brandschutzklappen an den Zu- und Abluftanschlüssen, und nicht zuletzt die entsprechende Schrankkennzeichnung.

Schauen Sie sich den Film eines Gefahrstoffschrankes im 90 Minuten Test an und erfahren Sie, warum es wichtig ist, brennbare Flüssigkeiten in einem Gefahrstoffschrank mit Feuerwiderstandsklasse aufzubewahren. Sie schützen damit im Brandfalle Personen und die Einrichtung des Labors, weil aus einem kontrollierbaren Feuer nicht unbedingt ein großer Brand werden muß.

Der Verkauf von Gefahrstoffschränken gehört zu unserem Geschäft. Wir haben verschiedene Hersteller im Sortiment und machen Ihnen gerne ein Angebot.

 

Fragen zur Nutzung von Gefahrstoffschränken ,jährlicher Wartung oder Prüfung von Gefahrstoffschränken ?

Wenden Sie sich an uns über unser  Kontaktformular oder an mail@sdl-postel.de  und wir nehmen kurzfristig Kontakt mit Ihnen auf, um die Details zu klären.

 

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